AGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Aufträge und sind Inhalt eines allfälligen Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
Alle Aufträge unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder mündlich annimmt oder die vereinbarte Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

3. Leistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, termingerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.

Umfasst sind insbesondere:

Reinigung und Pflege von Denkmälern und Fassaden
Unterhalts-, Sonder- und Grundreinigung von Gebäuden
Pflege von Grünanlagen (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubentfernung)
Winterdienst (Schnee- und Eisbeseitigung gemäß gesetzlichen und kommunalen Vorschriften)

 

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Pläne, Schlüssel, Genehmigungen und Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Eventuelle Hindernisse sind vor Leistungsbeginn zu beseitigen. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5. Preise und Vergütung

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 20 %).
Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung geltenden Lohn- und Materialkosten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Preisänderungen vor.

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

 

 

6.Vertragsdauer und Abnahme

Verträge über regelmäßige Leistungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sonder- und Regiereinigungen gelten als Einmalaufträge.

Bei Beendigung eines Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, gemeinsam mit dem zuständigen Objektleiter eine Abnahme durchzuführen.
Etwaige Mängel oder Schäden sind sofort schriftlich bekannt zu geben.
Später geltend gemachte Mängel oder Schäden werden nicht anerkannt.
Erfolgt keine Abnahme, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.

 

7. Ausführung und Verzögerung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, außergewöhnliche Niederschlagsmengen) entbinden den Auftragnehmer von der fristgerechten Leistungserbringung.
Der Auftraggeber wird darüber unverzüglich informiert.

 

8.Winterdienst

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Flächen im Zeitraum vom 1.11. bis 15.4. des Folgejahres gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Bedarf und wirtschaftlicher Zumutbarkeit von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu bestreuen.

Die Räumung erfolgt gemäß § 93 StVO zwischen 06:00 und 22:00 Uhr.
Bei anhaltendem Schneefall erfolgen weitere Einsätze in Intervallen von bis zu 7 Stunden bzw. je nach Bedarf.
In Extremwettersituationen gelten Verzögerungen als höhere Gewalt und schließen eine Haftung aus.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden:

die trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren
die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers (z. B. Räumung ohne Sicherheitsabstand) entstanden sind
die durch Schneelagerung oder Auftaumittel (z. B. Korrosion) verursacht wurden
die durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen
an unbefestigten Flächen oder durch ortsübliche Räumgeräte
Nicht umfasst sind insbesondere Sonderleistungen wie:

Schneeräumung von verparkten Flächen
Schneeabtransport
Entfernung von Eiszapfen, Dachlawinen oder Schmelzwasser
Wiederherstellung beschädigter Kiesflächen

 

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

10. Gewährleistung

Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Leistungserbringung zu melden.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

11. Kündigung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können laufende Verträge mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

 

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Vertragsabwicklung.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.


13. Abweichende Bestimmungen

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.


14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


15. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.